TR10-Auswertung

Mit der TR10-Auswertung in rotorsoft kannst du die Verfügbarkeit nach TR10 und eine Hochrechnung des Standortertrags für den aktuellen 5-Jahreszyklus und außerdem eine Aussage zu eventuellen Anpassungen der Grundvergütung ermitteln. 

Für Windenergieanlagen mit Errichtung ab 2018 muss nach 5 Jahren ein Nachweis erfolgen, dass der zum Genehmigungszeitpunkt angenommene Standortertrag mit der Realität übereinstimmt. Der Standortertrag ist der durch einen Gutachter berechnete Ertrag, den die Anlage nach 5 Jahren an diesem Standort erzeugt, und wird zur Bestimmung der Grundvergütung verwendet. Falls sich herausstellt, dass der Wert nicht stimmt, wird unter Umständen die Vergütung auch rückwirkend angepasst. Daher ist es interessant, schon vor Ablauf der 5 Jahre zu erkennen, ob und wie die Vergütung angepasst würde.